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Lloret de Mar

und Spanien

Häufig gestellte Fragen

 

1. Ist so ein Geschäft überhaupt ehrlich und legal ?

Die Frage kann ruhigen Gewissens mit "ja" beantwortet werden. Ich arbeite ausschliesslich mit Unternehmen zusammen, welche zu 100 % seriös und diskret sind. Zudem wird jedes Geschäfts über notarielle Verträge abgewickelt. Und natürlich ist es legal, Immobilien zu kaufen, zu verkaufen und auch zu vermieten. Illegal wäre lediglich, wenn die Gewinne nicht ordnungsgemäss angemeldet und versteuert würden.

 

2. Kommen Vorkosten auf mich zu ?

Nein, es kommen keinerlei Vorkosten auf Sie zu. Bis zu Ihrem Entschluss, Geld in Spanien anzulegen (oder auch nicht) bleibt alles für Sie unverbindlich und kostenlos.

 

3. Ist die Seriösität der Partner gewährleistet ?

 

Das muss unbedingt mit "JA" beantwortet werden. Die Vermittlung erfolgt ausschliesslich über seriöse, persönlich bekannte Unternehmen, Rechtsanwälte, Steuerberater und Notare. Die Zusammenarbeit erfolgt über verbindlich vertragliche Absicherung.

4. Kann ich mein Kapital VOR Ablauf der vereinbarten Laufzeit zurückfordern ?

Auch das ist möglich, bedarf aber einiger Vorbereitungszeit da die Immobilie ja erst weiterverkauft werden muss. Danach erhalten Sie Ihre Investitionssumme inklusive der erwirtschafteten Erträge ( sofern nicht vorher schon ausgezahlt ) zurück.

5. Kommen bei vorzeitiger Kündigung zusätzliche Kosten auf mich zu ?

Diese Frage kann nicht pauschal beantwortet werden, da es individuell von Fall zu Fall unterschiedlich sein kann. Allerdings bewegen sich eventuell entstehende Zusatzkosten lediglich im steuerlichen Bereich. Seitens der am Geschäft beteiligten Unternehmen entstehen keinerlei Zusatzkosten.

6. Welche steuerlichen Konsequenzen hat eine vorzeitige Kündigung vor Ablauf von 12 Monaten ?

Wie schon in der Beschreibung erwähnt, werden die Investitionen über eine für Sie gegründete SL abgewickelt. Wollen Sie nun die SL (welche ja die Immobilie im Besitz hat) vor Ablauf eines Jahres verkaufen, setzt der spanische Staat nicht eine Übertragung der Geschäftsanteile voraus, sondern ein Immobiliengeschäft. Und als solches wird es dann auch versteuert. D.h. als Nichtresidenter in Spanien haben Sie z.B. zur Sicherung der Wertzuwachssteuer 4 % des Immobilienwertes zu hinterlegen. Diese 4 % werden direkt vom beurkundenden Notar einbehalten. Ist die Steuersumme kleiner als die einbehaltenen 4% wird der Überschuss natürlich an Sie ausbezahlt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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